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   VG Kassel, 10.03.2015 - 1 K 1994/14.KS   

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VG Kassel, 10.03.2015 - 1 K 1994/14.KS (https://dejure.org/2015,17127)
VG Kassel, Entscheidung vom 10.03.2015 - 1 K 1994/14.KS (https://dejure.org/2015,17127)
VG Kassel, Entscheidung vom 10. März 2015 - 1 K 1994/14.KS (https://dejure.org/2015,17127)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus VG Kassel, 10.03.2015 - 1 K 1994/14
    "Schließlich hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass der Arbeitnehmer, wenn das Arbeitsverhältnis geendet hat und es deshalb nicht mehr möglich ist, tatsächlich bezahlten Jahresurlaub zu nehmen, nach Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88 Anspruch auf eine Vergütung hat, um zu verhindern, dass ihm wegen dieser Unmöglichkeit jeder Genuss des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub, selbst in finanzieller Form, vorenthalten wird (vgl. in diesem Sinne Urteile Schultz-Hoff u. a., EU:C:2009:18, Rn. 56, sowie Neidel, C-337/10, EU:C:2012:263, Rn. 29).

    Der Gerichtshof hat daher befunden, dass Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88 dahin auszulegen ist, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegensteht, nach denen für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub am Ende des Arbeitsverhältnisses keine finanzielle Vergütung gezahlt wird, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraums und/oder Übertragungszeitraums oder eines Teils davon krankgeschrieben bzw. im Krankheitsurlaub war und deshalb seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht wahrnehmen konnte (Urteil Schultz-Hoff u. a., EU:C:2009:18, Rn. 62).

    Dazu ist festzustellen, dass der Anspruch auf Jahresurlaub nur einen der beiden Aspekte eines wesentlichen Grundsatzes des Sozialrechts der Union darstellt und dass dieser Grundsatz auch den Anspruch auf Bezahlung umfasst (vgl. in diesem Sinne Urteil Schultz-Hoff u. a., EU:C:2009:18, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Mit anderen Worten muss der Arbeitnehmer in dieser Ruhe- und Entspannungszeit das gewöhnliche Entgelt weiterbeziehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Robinson-Steele u. a., C-131/04 und C-257/04, EU:C:2006:177, Rn. 50, Schultz-Hoff u. a., EU:C:2009:18, Rn. 58, und Lock, C-539/12, EU:C:2014:351, Rn. 16).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12

    Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus VG Kassel, 10.03.2015 - 1 K 1994/14
    Mittlerweile geklärt ist, dass Art. 7 Abs. 2 der RL auch für Beamte Anwendung findet (vgl. EuGH, Urteil vom 03. Mai 2012 - Rs. C-337/10 - BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - BVerwG 2 C 10.12 -, beide zit. nach juris).

    Ausgehend von dieser Rechtslage hat die Klägerin einen Anspruch auf Abgeltung des von ihrem verstorbenen Ehemann noch nicht genommenen Urlaubs, wobei lediglich insoweit eine Abgeltung zu erfolgen hat, als der Mindestjahresurlaub von vier Wochen nach Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG noch nicht genommen werden konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10.12 - juris).

  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus VG Kassel, 10.03.2015 - 1 K 1994/14
    Mittlerweile geklärt ist, dass Art. 7 Abs. 2 der RL auch für Beamte Anwendung findet (vgl. EuGH, Urteil vom 03. Mai 2012 - Rs. C-337/10 - BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - BVerwG 2 C 10.12 -, beide zit. nach juris).

    "Schließlich hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass der Arbeitnehmer, wenn das Arbeitsverhältnis geendet hat und es deshalb nicht mehr möglich ist, tatsächlich bezahlten Jahresurlaub zu nehmen, nach Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88 Anspruch auf eine Vergütung hat, um zu verhindern, dass ihm wegen dieser Unmöglichkeit jeder Genuss des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub, selbst in finanzieller Form, vorenthalten wird (vgl. in diesem Sinne Urteile Schultz-Hoff u. a., EU:C:2009:18, Rn. 56, sowie Neidel, C-337/10, EU:C:2012:263, Rn. 29).

  • EuGH, 08.11.2012 - C-229/11

    Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub kann bei in einem Sozialplan vereinbarter

    Auszug aus VG Kassel, 10.03.2015 - 1 K 1994/14
    Um sicherzustellen, dass dieses im Unionsrecht verankerte grundlegende Arbeitnehmerrecht beachtet wird, darf der Gerichtshof Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88 nicht auf Kosten der Rechte, die dem Arbeitnehmer nach dieser Richtlinie zustehen, restriktiv auslegen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil Heimann und Toltschin, C-229/11 und C-230/11, EU:C:2012:693, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Beschluss Brandes, C-415/12, EU:C:2013:398, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.06.2013 - C-415/12

    Brandes - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub

    Auszug aus VG Kassel, 10.03.2015 - 1 K 1994/14
    Um sicherzustellen, dass dieses im Unionsrecht verankerte grundlegende Arbeitnehmerrecht beachtet wird, darf der Gerichtshof Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88 nicht auf Kosten der Rechte, die dem Arbeitnehmer nach dieser Richtlinie zustehen, restriktiv auslegen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil Heimann und Toltschin, C-229/11 und C-230/11, EU:C:2012:693, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Beschluss Brandes, C-415/12, EU:C:2013:398, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.05.2014 - C-539/12

    Das Arbeitsentgelt, das Verkaufsberatern hinsichtlich des Jahresurlaubs gezahlt

    Auszug aus VG Kassel, 10.03.2015 - 1 K 1994/14
    Mit anderen Worten muss der Arbeitnehmer in dieser Ruhe- und Entspannungszeit das gewöhnliche Entgelt weiterbeziehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Robinson-Steele u. a., C-131/04 und C-257/04, EU:C:2006:177, Rn. 50, Schultz-Hoff u. a., EU:C:2009:18, Rn. 58, und Lock, C-539/12, EU:C:2014:351, Rn. 16).
  • EuGH, 16.03.2006 - C-131/04

    EIN IN DEN STUNDEN- ODER TAGESLOHN EINBEZOGENES ENTGELT FÜR DEN JAHRESURLAUB

    Auszug aus VG Kassel, 10.03.2015 - 1 K 1994/14
    Mit anderen Worten muss der Arbeitnehmer in dieser Ruhe- und Entspannungszeit das gewöhnliche Entgelt weiterbeziehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Robinson-Steele u. a., C-131/04 und C-257/04, EU:C:2006:177, Rn. 50, Schultz-Hoff u. a., EU:C:2009:18, Rn. 58, und Lock, C-539/12, EU:C:2014:351, Rn. 16).
  • EuGH, 12.06.2014 - C-118/13

    Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht mit seinem Tod

    Auszug aus VG Kassel, 10.03.2015 - 1 K 1994/14
    Er führt hierzu in seinem Urteil vom 12. Juni 2014 - C-118/13 -, zit. nach juris) aus:.
  • BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10

    Urlaubsabgeltung - Vererbbarkeit

    Auszug aus VG Kassel, 10.03.2015 - 1 K 1994/14
    So hat das BAG (Urteil vom 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - juris) zu der insoweit vergleichbaren Fragestellung im Rahmen des § 7 Abs. 4 BUrlG festgestellt, dass der Urlaubsanspruch mit dem Tod des Arbeitnehmers erlischt und sich nicht in einen Abgeltungsanspruch wandelt.
  • LAG Hamm, 14.02.2013 - 16 Sa 1511/12

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers (EuGH-Vorlage)

    Auszug aus VG Kassel, 10.03.2015 - 1 K 1994/14
    Seitdem hat jedoch der EuGH auf Vorlage des LAG Hamm (EuGH-Vorlage vom 14. Februar 2013 - 16 Sa 1511/12 -, juris) entschieden, dass auch der Tod einen Beendigungsgrund i.S.d. Art. 7 Abs. 2 der RL darstellt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2013 - 1 A 2037/12

    Anspruch der Erben eines Beamten auf Abgeltung des Urlaubs durch Auszahlung der

  • LAG Düsseldorf, 29.10.2015 - 11 Sa 537/15

    Urlaubsabgeltungsanspruch

    Dies führt zu einem Urlaubsabgeltungsanspruch der Klägerin als Erbin (Arbeitsgericht Berlin Urteil vom 07.10.2015 - 56 Ca 10968/15 - ; VG Kassel v. 10.03.2015 - 1 K 1994/14.KS -, VG Karlsruhe vom 16.07.2015 - 3 K 24/15, für Beamte, juris; ErfK/Gallner 16. Auflage 2016 Rdn. 23, 24; MüKoBGB/Leipold BGB § 1922 Rn. 29-34; Ricken, Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers - Rechtskonstruktion und beitragsrechtliche Bewertung NZA 2014, 1361; Schmidt Vererbbarkeit des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub NZA 2014, 701; Polzer/Kafka, Verfallbare und unverfallbare Urlaubsansprüche NJW 2015, 2289).
  • LAG Düsseldorf, 15.12.2015 - 3 Sa 21/15

    Vererbbarkeit des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung

    Dies führt zu einem Urlaubsabgeltungsanspruch der Klägerin als Erbin (Arbeitsgericht Berlin Urteil vom 07.10.2015 - 56 Ca 10968 - ; VG Kassel v. 10.03.2015 - 1 K 1994/14.KS -, VG Karlsruhe, für Beamte, juris; ErfK/Gallner 16. Auflage 2016 Rdn.23, 24; MüKoBGB/Leipold BGB § 1922 Rn. 29-34; Ricken, Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers - Rechtskonstruktion und beitragsrechtliche Bewertung NZA 2014, 1361; Schmidt Vererbbarkeit des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub NZA 2014, 701; Polzer/Kafka, Verfallbare und unverfallbare Urlaubsansprüche NJW 2015, 2289).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2017 - 1 A 2064/14

    Gewährung einer Mehrarbeitsvergütung für " Überstunden" eines Beamten;

    vgl. zur Vererblichkeit eines solchen Abgeltungsanspruchs: VG Düsseldorf, Urteil vom 20. Juli 2012 - 13 K 5977/11 -, juris, Rn. 24 ff.,m. w. Nachw.; siehe auch: VG Kassel, Urteil vom 10. März 2015 - 1 K 1994/14.KS -, juris, Rn. 26 (dort zur Vererblichkeit eines Urlaubsabgeltungsanspruchs).
  • LAG Köln, 14.07.2016 - 8 Sa 324/16

    Urlaubsanspruch; Beerdigung; Arbeitsverhältnis; Tod; Arbeitnehmer

    Dies führt zu einem Urlaubsabgeltungsanspruch der Erbengemeinschaft, geltend gemacht vom Kläger (Arbeitsgericht Berlin Urteil vom 07.10.2015 - 56 Ca 10968/15 - ; VG Kassel v. 10.03.2015- 1 K 1994/14.KS -, VG Karlsruhe vom 16.07.2015 - 3 K 24/15, für Beamte, juris; ErfK/Gallner 16. Auflage 2016 Rdn. 23, 24; MüKoBGB/Leipold BGB § 1922 Rn. 29-34; Ricken, Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers - Rechtskonstruktion und beitragsrechtliche Bewertung NZA 2014, 1361; Schmidt Vererbbarkeit des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub NZA 2014, 701; Polzer/Kafka, Verfallbare und unverfallbare Urlaubsansprüche NJW 2015, 2289).
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